Im Jahr 1867 legte Johann Ludwig Werder der Königlich Bayerischen Handfeuerwaffen-Versuchskommission
einen neuen Hinterlader vor. Es handelte sich um einen Hinterlader, der erstmals für Metallpatronen
konstruiert war. Dieses Gewehr wurde bis zum Frühjahr 1869 in verschiedenen Militäreinheiten härtesten Tests unterworfen.
Am 18.4.1869 genehmigte König Ludwig II. diese Waffe für Bayern. Sie wurde in verschiedenen Militäreinheiten getragen.
Hier ein Fotodokument aus der Zeit vor dem 1. Weltkrieg:
Gruppe von bayerischen Grenzwächtern mit dem Werdergewehr.
Bei Anwahl des Bildes wird ein Gewehr vergrößert dargestellt.
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Auch der Königlich Bayerischen Grenzwache wurde dieses Gewehr geliefert. Ab Anfang/Mitte der
70er Jahre des 19. Jahrhunderts erhielt jeder Grenzaufseher der Königlich Bayerischen Grenzwache, der zu
Fuß Dienst tat, dieses Gendarmeriegewehr System Werder M/69 mit Bajonett (später auch mit Hirschfänger).
Für das Gewehr wurden 6 Reservepatronen und ein Gewehrmündungsdeckel aus Messing mitgeführt. Das Gewehr
wurde übergehängt an der rechten Schulter hängend, getragen.
Erst etwa ab 1915 wurde dieses Gewehr bei der bayerischen Grenzwache von anderen Waffen abgelöst.

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Technische Daten:
Kaliber |
11mm (Patrone M/69 lang, 1875/76 auf Patrone 71 aptiert) |
Gesamtlänge |
1310 mm |
Lauflänge |
860 mm |
Gewicht |
4300g |
Einzellader
(Angaben für Gewehr Werder M/69)
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