Bezüglich der Vergütung für Grenzschutz- und Bewachungsdienst wurde in einer
Gewerkschaftszeitung aus dem Jahr 1915 festgestellt, daß die Zollaufseher mit dem Gewehr Modell 71 ausgerüstet und
dem Armee-Kommando unterstellt waren.
Hierzu ist aber zu bemerken, daß trotzdem die Zollaufseher dienstlich dem entsprechenden Hauptzollamt
unterstellt waren.
Abdruck der o.g. Anfrage in der Gewerkschaftszeitung |
![]() |
Ein weiterer Nachweis kommt von der holländischen Grenze:
Das Artillerie-Depot in Wesel hatte für die Zollaufseher im Bereich der Oberzollkontrolle
in Goch Gewehre 71 mit je 10 Patronen an die Oberzollkontrolle abgesandt. Die Lieferung mit Riemen erfolgte später.
Die eingesetzten Karabiner 88 mußten im Austausch an das Artilleriedepot zurückgeschickt werden.
Verfügung des Hauptzollamts an den Oberzollkontrolleur Goch |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |
![]() |